Der SV Werder Bremen wird Einspruch gegen die Entscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 06.11.2001 erheben, der das Spiel SV Werder Bremen (Amateure) gegen Eintracht Braunschweig vom 16.10.2001 nachträglich mit 2:0 für Braunschweig wertete (das Spiel endete regulär 1:1). Der SV Werder Bremen vertritt die Auffassung, dass der Einspruch des Verbandes nicht fristgemäß erhoben wurde. Nach §16 Absatz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung der Regionalliga muss ein Einspruch 2 Tage nach Ablauf eines Spieles fristgemäß erfolgen. Der NOFV begründete den Punktabzug für die Amateure des SV Werder Bremen damit, dass der Spieler Joseph di Iorio nicht auf der Spielberechtigungsliste gestanden habe.