Das DFB-Bundesgericht wird im Falle der Sperre von Werder-Verteidiger Per Mertesacker erst am Donnerstag, 23.10.2008, verhandeln. Der Grund für diesen späten Termin liegt darin...
Das DFB-Bundesgericht wird im Falle der Sperre von Werder-Verteidiger Per Mertesacker erst am Donnerstag, 23.10.2008, verhandeln. Der Grund für diesen späten Termin liegt darin...
Das DFB-Bundesgericht wird im Falle der Sperre von Werder-Verteidiger Per Mertesacker erst am Donnerstag, 23.10.2008, verhandeln. Der Grund für diesen späten Termin liegt darin, dass ein möglicher früherer Termin am Montag, 20.10.2008, aufgrund des Champions-League-Gruppenspiels bei Panathinaikos Athen nicht realisierbar war.
Ob „Merte“ gegen seinen Ex-Verein Hannover 96 wieder spielberechtigt ist erfährt der Abwehrhüne der Grün-Weißen also erst wenige Tage vor dem Spiel.
Der Nationalspieler hatte in der Begegnung gegen 1899 Hoffenheim in der 62. Minute wegen einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl (München) die Rote Karte gesehen. Das DFB-Sportgericht bestätigte am 02.10.2008 in einer mündlichen Verhandlung die im Einzelrichter-Urteil verhängte Sperre von drei Spielen in den Lizenzligen. Per Mertesacker hatte dagegen Berufung eingelegt.
| Chrome | Firefox | Edge |
|
Google Chrome
|
Mozilla Firefox
|
MS Edge
|
|
|
