DFB verurteilt Werder Bremen zu Geldstrafe

Der SV Werder hat dem Urteil des DFB zugestimmt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro zahlen (Foto: WERDER.DE).
Sonstiges
Freitag, 17.06.2016 / 14:36 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

"Uns geht es in erster Linie darum, dass Pyrotechnik Gefahren birgt, die weder die Pyromanen, noch der SV Werder Bremen kontrollieren kann. Nehmen wir das Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg als Beispiel: Da mussten nach dem Einsatz von Pyrotechnik einige Fans behandelt werden - unter anderem ein zehnjähriger Junge wegen einer Rauchvergiftung. Dieser Gefahr wollen wir unseren Fans nicht aussetzen und appellieren daher einmal mehr an die Vernunft der Stadionbesucher", so Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Präsident und Geschäftsführer.

In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 9. Februar 2016 wurden im Bremer Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde jeweils vor Anpfiff der Bundesligaspiele bei Borussia Dortmund am 2. April 2016 und gegen den VfL Wolfsburg am 16. April 2016 sowie vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei Bayern München am 19. April 2016 Pyrotechnik im Bremer Zuschauerbereich gezündet.

 
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