Werders U 23-Spieler Florian Mohr wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre bis einschließlich 29. Januar 2006 belegt. Die Sperre gilt auch für alle anderen Meisterschaftsspiele von Werder Bremen.





